AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für PSG Maßnahmen auf Diözesanebene

Allgemeine Bedingungen für PSG Veranstaltungen

 

  1. Anmeldung

Mit der Anmeldung, welche ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der*die Teilnehmer*in der Pfadfinderinnenschaft St. Georg, Diözesanverband Aachen (im folgenden Text PSG Aachen), den Abschluss eines Vertrages für die Maßnahme verbindlich an.

Die Maßnahmenanmeldung kann nur bearbeitet werden, wenn die Unterlagen vollständig vorgelegt werden.

Die Anmeldung von Teilnehmenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist mit genauen Angaben über Art und Umfang der Beeinträchtigung zu versehen, damit die PSG Aachen prüfen kann, ob eine Teilnahme möglich ist. Erfolgt eine Teilnahmebestätigung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, so behält sich die PSG Aachen  vor, aus diesem Grunde den Maßnahmenvertrag mit der*m Teilnehmenden zu kündigen, falls eine Teilnahme nach dem pflichtgemäßen Ermessen der PSG Aachen aufgrund der besonderen Umstände der Maßnahme nicht möglich oder zumutbar ist.

Der Maßnahmenvertrag mit der*m Teilnehmenden kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung der PSG Aachen zustande. Die Anmeldebestätigung wird bei, oder unverzüglich nach Vertragsabschluss übermittelt.

1.1 Online-Anmeldung

1.1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Pfadfinderinnenwerk St. Georg, Diözese Aachen e.V. (nachfolgend „PSG Aachen“), gelten für alle Verträge über die Buchung von Tickets, die ein Verbraucher – bei Minderjährigen ein*e Erziehungsberechtigte*r – (nachfolgend „Teilnehmende*r“) mit der PSG Aachen hinsichtlich der von der PSG Aachen in ihrem Online-Shop dargestellten Tickets abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen der Teilnehmenden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.1.2 Vertragsschluss

Die im Online-Shop der PSG Aachen enthaltenen Veranstaltungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens der PSG Aachen dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch die Teilnehmenden.

Die*der Teilnehmende kann das Angebot über das in den Online-Shop der PSG Aachen integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt die*der Teilnehmende, nachdem sie*er die ausgewählten Tickets in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Anmeldeprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab. Ferner kann die*der Teilnehmende das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber der PSG Aachen abgeben.

Die PSG Aachen kann das Angebot der*s Teilnehmenden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem sie der*m Teilnehmenden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung bei der*dem Teilnehmenden maßgeblich ist, oder
  • indem sie die*den Teilnehmenden nach der Buchung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach Absendung des Angebots durch die*den Teilnehmenden und endet mit Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt die PSG Aachen das Angebot der*s Teilnehmenden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass die*der Teilnehmende nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Anmeldeformular der PSG Aachen wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von der PSG Aachen gespeichert und der*m Teilnehmenden nach Buchungsabsendung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch die PSG Aachen erfolgt nicht. Sofern die*der Teilnehmende vor Absendung der Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop der PSG Aachen eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website der PSG Aachen archiviert und können von Teilnehmenden über deren passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular der PSG Aachen kann die*der Teilnehmende mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Die Eingaben kann die*der Teilnehmende im Rahmen des elektronischen Anmeldeprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis sie*er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Teilnehmende haben sicherzustellen, dass die von ihnen zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der PSG Aachen versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere haben Teilnehmende bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der PSG Aachen oder von dieser mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

1.1.3 Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.

1.1.4 Einlösung von Tickets

Das Ticket kann nur einmal und nur zu dem auf dem Ticket angegebenen Termin an dem auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungsort eingelöst werden.

Das Ticket ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Tickets auf Dritte ist ausgeschlossen. Die PSG Aachen ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung der*s jeweiligen Teilnehmenden zu prüfen.

1.1.5 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

1.1.6 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Die PSG Aachen ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

  1. Leistungen der PSG Aachen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Einladung der Maßnahme und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung.

 

  1. Zahlung, Anzahlung

Die Höhe des Teilnahmebeitrages und die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Einladung der Maßnahme und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung. 

  1. Leistungs- und Preisänderungen, Absage

Die PSG Aachen ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Maßnahmenvertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den   vereinbarten Inhalten des Maßnahmenvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der PSG Aachen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Maßnahme nicht beeinträchtigen. Die PSG Aachen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmer*innenzahl, die auf der Einladung angegeben ist, nicht erreicht wird. Den Teilnehmenden wird dies schriftlich mitgeteilt und evtl. geleistete Anzahlungen werden zurückgezahlt.

Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

Sollten Teilnehmende, aufgrund von, für die Leitungen der Maßnahme, nicht hinnehmbaren Störungen oder wegen Verstöße gegen das Gesetz oder Vorschriften, von der Maßnahme ausgeschlossen werden, so haben die betreffenden Teilnehmenden evtl. anfallende Kosten für einen vorzeitigen Rücktransport zu übernehmen.

 

  1. Rücktritt vor Beginn der Maßnahme

Der Rücktritt kann jederzeit vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

Tritt die*der Teilnehmende vom Vertrag zurück oder tritt er die Maßnahme nicht an, so kann die PSG Aachen eine pauschale Entschädigung verlangen.

Die Höhe dieser Entschädigung ist abhängig davon, wie viele Tage vor Maßnahmenbeginn der Rücktritt erfolgt.  Dies ist der Einladung der Maßnahme und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung zu entnehmen.

Eine Pauschalentschädigung entfällt, wenn Ersatz gefunden wurde.

 

  1. Höhere Gewalt

Wird die Maßnahme durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die PSG Aachen als auch die*der Teilnehmende den Vertrag nach Maßgabe der Vorschriften zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) auflösen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Die PSG Aachen wird in diesem Falle den gezahlten Teilnahmebeitrag erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die PSG Aachen ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag vorsieht, die Teilnehmenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.

 

  1. Gewährleistung

Tritt ein Mangel auf, so muss die*der Teilnehmende der PSG Aachen eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Erst danach darf die*der Teilnehmende selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Maßnahme kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich oder von der PSG Aachen verweigert wird, oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse der*s Teilnehmenden gerechtfertigt ist.

Eine Mangelanzeige nimmt die Leitung der Maßnahme entgegen.

Wird die Maßnahme nicht vertragsgemäß erbracht, so hat die*der Teilnehmende nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Teilnahmebeitrages, der Kündigung oder des Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlassen hat, einen aufgetretenen Mangel während der Maßnahme anzuzeigen.

 

  1. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der PSG Aachen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Teilnahmebeitrag beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

 

  1. Ausschlussfrist und Verjährung

Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Maßnahme bei der PSG Aachen geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn die*der Teilnehmende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Maßnahme dem Vertrag nach enden sollte. Hat die*der Teilnehmende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die PSG Aachen die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.

 

  1. Pass-, Visumserfordernisse und Gesundheitsvorschriften

Die PSG Aachen wird bei Auslandsreisen deutsche Staatsangehörige, über evtl. notwendige Pass-, Visumserfordernisse und Gesundheitsvorschriften einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente unterrichten. Über etwaige Änderungen vor Maßnahmenbeginn werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert.

Für die Beschaffung der Reisedokumente ist die*der Teilnehmende alleine verantwortlich. Sollten trotz erteilter Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von einzelnen Teilnehmenden nicht eingehalten werden, sodass diese deshalb die Reise nicht antreten können, gehen eventuelle Rücktrittskosten zu Lasten der*s Teilnehmenden.

 

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Maßnahmenvertrages unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

Stand September 2020

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